Die Vorteile des Kostengarantie-Vertrags

Vorteile für die Bauherrschaft

Die Bauherrschaft profitiert im SIA-Kostengarantie-Modell in vierfacher Hinsicht:

  • Mit der Vertragsunterzeichnung sind bei voller Transparenz die Kosten und die Qualität des versicherten Bauvorhabens garantiert.
  • Sie erhält eine kompetente Zweitmeinung über wesentliche Elemente des Projektes.
  • Sie wird wesentlich entlastet im Ausschreibe-, Vergabe- und Vertragswesen, in der Kostenkontrolle und der Bauabrechnung, im Projektänderungswesen und Nachtragsmanagement sowie in der Abnahme und Garantieerledigung.
  • Sie behält jederzeit die volle Flexibilität und Handlungsfreiheit etwa bei der Wahl der Planer und Unternehmer, der Material- und Farbwahl sowie bei allfällig erforderlichen Bestellungsänderungen.

Die Bauherrschaft profitiert also in erster Linie von bester Qualität zum festen Preis.

Vorteile für den Planer oder Architekten

Im SIA-Kostengarantie-Modell behält der Planer weiterhin die Leitungsfunktion, kann jedoch das gesamte Leistungsspektrum im konventionellen Vergabemodell (Einzelleistungsträger) mit einer Kostengarantie anbieten.

Damit wird seine Position gegenüber dem General und Totalunternehmer-Modell gestärkt. Je nach Bedarf etabliert der Garant auch ein unabhängiges Controlling- und Reportinginstrument, mit dem periodisch Informationen über den Bau- und Kostenstand vermittelt werden. Dies bringt eine zusätzliche Entlastung und sichert eine qualitativ optimale Konzeptumsetzung.

Zusammengefasst bringt der Kostengarantie-Vertrag dem Planer oder Architekten vor allem Unabhängigkeit und Sicherheit.

Quintessenz

Der Kostengarantie-Vertrag ist eine sinnvolle Ergänzung zum traditionellen Architekten-/Generalplaner-Vertrag. Er stellt eine valable Alternative zum GU- bzw. TU-Modell dar und das zu einem guten Preis-/Leistungsverhältnis.

Der Kostengarantie-Vertrag bringt Sicherheit dank der vorgängigen Analyse, der Garantie und des begleitenden Controllings.

«365 ruhige Tage (und Nächte) im Jahr.»